Hinweise zu Corona
Auch wenn weitestgehend alle Corona-Schutzmaßnahmen seit Anfang Februar 2023 aufgehoben wurden, möchten wir ein paar Regelungen beibehalten. Diese dienen der Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus, aber schützen auch vor der Infektion mit anderen Krankheitserregern.
In Anlehnung an die allgemein etablierten Schutzmaßnahmen haben wir ein Hygiene-Konzept für unsere Zentrale in Düsseldorf erstellt. Dieses sieht folgende Punkte vor:
- Es besteht keine generelle Maskenpflicht im Gebäude. Für unten genannte Zwecke ist eine medizinische Maske oder eine Maske mit höherer Schutzwirkung (z.B. FFP2) aber immer mitzuführen.
- Ein Abstand untereinander von mindestens 1,5 Metern sollte grundsätzlich eingehalten werden.
- In Räumen, in denen sich mehr als eine Person aufhalten, ist bei Unterschreitung des Abstands eine Maske zu tragen (z.B. bei gemeinsamer Arbeit an einem Rechner, bei einem Gespräch, beim Kicker-Spielen etc.)
- Arbeiten in Büros mehr als eine Person, ist die Sitzanordnung so zu wählen, dass ein möglichst großer Abstand eingehalten werden kann.
- Grundsätzlich sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen vermieden werden, ggf. muss ansonsten – insbesondere in kleinen Räumen – von allen eine Maske getragen werden. Besprechungen mit internen und externen Personen sollten nach Möglichkeit digital geführt werden.
- Beim gemeinsamen Essen ist keine Maske vorgeschrieben, die Anzahl der Personen in Küchen- und Essbereichen ist aber auf ein Mindestmaß zu reduzieren und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern soll eingehalten werden.
- In den WC-Räumen darf sich maximal eine Person aufhalten.
- Jedem steht pro Woche ein Corona-Selbsttest kostenlos zur Verfügung.
- Regelmäßiges Stoßlüften und Händewaschen sowie Niesen und Husten in die Armbeuge sind obligatorisch.
- Bei ersten Krankheitssymptomen jedweder Art ist ein Corona-Selbsttest zu machen, um eine Ansteckung des Teams zu vermeiden.
- Mit Corona infizierte Personen unterliegen einem Beschäftigungsverbot in unseren Räumlichkeiten. Sollte es der Gesundheitszustand zulassen, können ggf. Absprachen zur mobilen Arbeit von zu Hause getroffen werden.
Hinweis zu Regelungen in Kundenbetrieben:
Da jedes Unternehmen ein eigenes Hygiene-Konzept erstellt, können die o.g. Regelungen in Kundenbetrieben abweichen. Wer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist, muss das entsprechende Hygiene-Konzept des Kundenbetriebs beachten.