Auftragstypen bei OUB
Nicht jede Anfrage ist gleich – und nicht jeder Auftrag funktioniert nach denselben Regeln. Bei OUB arbeiten wir mit drei grundlegenden Vertragsarten, die jeweils unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Risiken und Kalkulationslogiken mit sich bringen. Wer eine Projektanfrage analysiert, muss zuerst verstehen, in welchem Vertragsrahmen sie sich bewegt – denn das bestimmt, wie wir anbieten, wie wir kalkulieren und wofür wir haften.
Die drei Vertragsarten
Werkvertrag (§ 631 BGB): Wir schulden ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis – nicht nur die Tätigkeit. Erst wenn der Kunde das Werk abnimmt, entsteht die Zahlungspflicht. Das Kostenrisiko liegt beim Auftragnehmer: Wer zu knapp kalkuliert oder Fehler macht, haftet. Typische Beispiele bei OUB sind der vollständige Satz Fertigungszeichnungen einer Anlage, eine FEM-Berechnung oder eine fertige CAD-Baugruppe. Der Werkvertrag ist die anspruchsvollste Vertragsform – er erfordert präzise Anforderungsanalyse, saubere Kalkulation und klare Abnahmekriterien.
Dienstvertrag (§ 611a BGB): Wir schulden die Tätigkeit, nicht den Erfolg. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, unabhängig vom Ergebnis. Es gibt keine Gewährleistung im klassischen Sinne. Typisch für Beratungsleistungen, Projektbegleitung oder Unterstützung im Kundenprojekt ohne festgelegtes Abnahmeergebnis. Das Risiko liegt beim Auftraggeber – er trägt die Verantwortung für das Gesamtergebnis.
Arbeitnehmerüberlassung / AÜ (AÜG): Ein OUB-Mitarbeiter wird dem Kunden überlassen, arbeitet direkt in dessen Organisation, nach dessen Weisungen und mit dessen Systemen. OUB haftet nicht für die Arbeitsergebnisse, aber für die Auswahl des Mitarbeiters. Diese Vertragsform erfordert eine behördliche Erlaubnis und unterliegt besonderen Regelungen (Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer). In der Praxis ist die Abgrenzung zur verdeckten AÜ bei Werkverträgen mit Vor-Ort-Einsatz ein kritischer Punkt.
Hinweis: Auf dem OUB-Campus finden Sie im Kurs „OUB Akademie und Werkverträge” ausführliche Lektionen zu allen drei Vertragsarten mit Beispielen und der Abgrenzungstabelle. Diese Lektion baut darauf auf – nutzen Sie das dort erarbeitete Wissen als Grundlage.
Die vier Engineering-Projekttypen im Werkvertrag
Innerhalb des Werkvertrags – der häufigsten Vertragsform bei OUB – gibt es vier typische Projekttypen, die sich in Aufgabenstellung, Kalkulationslogik und Angebotsstrategie deutlich unterscheiden:
A) Detaillierung: Ausgangspunkt sind vorhandene 3D-Modelle. Unsere Aufgabe ist die Erstellung vollständiger Fertigungsunterlagen – Zeichnungen und Stücklisten – nach den Standards des Kunden. Wir arbeiten direkt in den Systemen des Kunden: CAD-Systeme wie Creo, Siemens NX oder Inventor, PDM-Systeme wie Windchill, PROFILE oder SAP. Der Zugang erfolgt häufig über virtuelle Maschinen (z. B. Citrix), direkt im Kundensystem. Das Ergebnis ist klar definiert und gut abnahmefähig – die Kalkulation basiert auf Stückzahlen, Komplexität der Bauteile und Normierungsaufwand.
B) F&E – Forschung & Entwicklung: Die Aufgabe ist offener. Wir erhalten Anforderungen und entwickeln eigenständig Lösungen – von der Konzeptphase bis zum ausgearbeiteten Entwurf. Neben CAD-Systemen kommen hier auch Berechnungstools wie ANSYS oder MDESIGN zum Einsatz. Die Kalkulation ist anspruchsvoller, da Unsicherheiten und Iterationsschleifen eingepreist werden müssen. Angebote für F&E-Projekte erfordern eine besonders sorgfältige Risikoabschätzung und klare Meilensteinstruktur.
C) Basic Engineering: Auf Basis eines Lastenhefts entwickeln wir Lösungen im CAD – Ziel sind aussagekräftige CAD-Modelle und erste Layoutzeichnungen als Grundlage für das anschließende Detail Engineering. Das Basic Engineering ist eine Vorstufe: Es schafft die konzeptionelle Basis, auf der dann die vollständige Detaillierung aufbaut. Angebote müssen klar abgrenzen, was im Basic Engineering enthalten ist und was im nachfolgenden Schritt folgt.
D) Beratung, Betreuung & Schulung: Wir beraten oder schulen unsere Kunden – Schwerpunkt ist häufig CAD und Engineering-Methodik. Diese Leistungen werden typischerweise als Dienstvertrag abgewickelt, können aber auch als Werkvertrag strukturiert werden, wenn ein konkretes Schulungsergebnis vereinbart wird.
Warum das für die KI-Nutzung relevant ist
Die Vertragsart und der Projekttyp bestimmen, welche Informationen wir aus einer Anfrage herausarbeiten müssen – und wie wir KI dabei einsetzen. Bei einem Detaillierungsprojekt brauchen wir Stückzahlen, Systemzugänge und Normvorgaben. Bei einem F&E-Projekt brauchen wir Anforderungen, Randbedingungen und eine Risikoeinschätzung. Bei Basic Engineering ist die Vollständigkeit des Lastenhefts entscheidend. KI kann helfen, diese Informationen aus einer Anfrage herauszufiltern, Lücken zu identifizieren und die richtigen Rückfragen zu formulieren – bevor wir kalkulieren.