FAQ zur Entgeltabrechnung

1. Wie ist mein Entgelt aufgebaut und wann bekomme ich es ausgezahlt?

Da Sie grundsätzlich auf Basis einer 35-Stunden-Woche beschäftigt sind, geht unser Tarifvertrag von einer individuellen monatlichen Arbeitszeit von 151,67 Stunden aus. Dies berechnet sich wie folgt:

35 Stunden/Woche * 52 Wochen / 12 Monate = 151,67 Stunden/Monat

Das vertraglich vereinbarte durchschnittliche Monatsentgelt setzt sich aus dem tariflichen Stundenentgelt und ggf. einer übertariflichen Zulage zusammen, multipliziert mit 151,67.

Beispiel 1

Bei Eingruppierung in Entgeltgruppe 7 ergibt sich folgende Berechnung:

Monatlich Stündlich
Vertraglich vereinbartes Entgelt:

3.000,00 Euro

19,78 Euro

Davon tarifliches Entgelt:

ca. 2.954,53 Euro

19,48 Euro

Davon übertarifliche Zulage:

ca. 45,50 Euro

0,30 Euro

Die stündlichen Werte ergeben sich durch Division mit 151,67.

Natürlich hat nicht jeder Monat 151,67 Sollstunden, die Werte variieren aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Arbeitstagen pro Monat. Bei einer stundenbasierten Entgeltberechnung hat dies entsprechende Schwankungen zur Folge.

Beispiel 2

Mit den Werten aus Beispiel 1.

Arbeitstage 20 21 22 23
Sollstunden (Arbeitstage * 7)
140
147
154
161
Monatliches Entgelt (19,78 € * Sollstunden)
2.769,20 €
2.907,66 €
3.046,12 €
3.184,58 €

Je nach Anzahl der Arbeitstage ergäbe sich eine unterschiedliche Höhe des Monatsentgelts, die mal über und mal unter dem Wert des vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelts von 3.000,00 Euro liegt.

Um diese Schwankungen zu vermeiden, erhalten Sie monatlich einen sogenannten Abschlag. Dieser berechnet sich als Nettowert Ihres vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Zahlung des Abschlags erfolgt zum Monatsende. Somit erhalten Sie immer mindestens den Nettowert Ihres vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Monatsentgeltes.

Etwaige Mehrarbeitsstunden bzw. -zuschläge und/oder Branchenzuschläge werden hier noch nicht berücksichtigt. Die Zahlung von Mehrarbeitsstunden bzw. -zuschlägen und/oder Branchenzuschlägen erfolgt Mitte des folgenden Monats, sobald wir diese anhand Ihrer Stundenerfassung berechnet haben.

Insgesamt erhalten Sie also zwei Überweisungen:

Wenige Tage nach der zweiten Zahlung erhalten Sie auch Ihre Entgeltabrechnung auf dem Postweg. Bitte beachten Sie, dass die Versanddauer der Post schwankend ist. Das Geld wird also immer vor der Abrechnung bei Ihnen eintreffen.

2. Was umfasst meine Abrechnung?

Ihre Abrechnung erhalten Sie wenige Tage nach der zweiten Zahlung (siehe Frage 1). Diese umfasst zwei Dokumente. Zum einen ist dies die Abrechnung Brutto/Netto-Bezüge – Ihre offizielle Entgeltabrechnung – und zum anderen der Monatslohnbogen. Letzterer dient der Transparenz Ihrer Abrechnung, da er einige weiterführende Infos enthält.

Hier sehen Sie exemplarisch die Abrechnungen des Kollegen Max Mustermann für Januar 2021 (zum Vergrößern bitte anklicken):

3. Wie werden Mehrarbeitsstunden ermittelt und ausgewiesen?

Zunächst wird für jeden Monat die entsprechende Sollarbeitszeit festgelegt. Diese berechnet sich nach der Anzahl der Arbeitstage (inkl. Feiertage), multipliziert mit 7 Stunden täglicher Sollarbeitszeit.

Arbeitstage 20 21 22 23
Sollstunden (Arbeitstage * 7)
140
147
154
161

Im Anschluss wird Ihre Ist-Arbeitszeit ermittelt. Diese setzt sich ggf. aus verschiedenen Komponenten zusammen, also aus sog. Produktiv- (Arbeitsstunden) und Unproduktivstunden (Urlaub, Krankheit, Feiertag, Garantie).

Beispiel 3

Max Mustermann hat im Januar 2021 wie folgt gearbeitet:

Sein Monatslohnbogen sieht wie folgt aus (Klicken zum Vergrößern):

Im Detail berechnet sich seine Arbeitszeit wie folgt:

# Lohnart Stunden
102
Arbeitsstunden

127,07

101
Feiertagsentgelt

7,00

109
Krankheit

28,00

Summe

162,07

- Sollarbeitszeit

-147,00

= Mehrarbeit (Umbuchung)

15,07

Insgesamt werden bei Max Mustermann 162,07 Stunden berücksichtigt (Istarbeitszeit). Der Monat Januar 2021 hat 21 Arbeitstage inkl. Feiertage. Daraus ergibt sich eine Sollarbeitszeit von 147 Stunden. Max Mustermann hat also 15,07 Stunden Mehrarbeit geleistet. Dieser Betrag wird zunächst automatisch auf sein Arbeitszeitkonto übertragen (siehe Angabe “Umbuchung” rechts oben auf dem Monatslohnbogen).

Auf der Entgeltabrechnung werden die Arbeitsstunden nur bis zur Grenze der Sollarbeitszeit ausgewiesen, da der Rest ja “umgebucht” wurde. In der Abrechnung stellt sich dies wie folgt dar:

4. Wo finde ich die Infos zu meinem Arbeitszeitkonto?

Diese finden Sie gleich an zwei stellen. Zum einen auf dem Monatslohnbogen – hier ist der Stand je zum Beginn (als Vormonat bezeichnet) und zum Ende eines Abrechnungsmonats (als heute bezeichnet) aufgeführt. Zum anderen ist der Stand zum Monatsende auch auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen. Auf der Entgeltabrechnung entfällt die Angabe allerdings, wenn der Zeitkontostand null Stunden beträgt.

5. Wo sehe ich ausgezahlte Mehrarbeitsstunden in der Abrechnung?

Sie können Ihre Mehrarbeitsstunden auch direkt wieder auszahlen lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem FAQ zur Stundenerfassung. Die ausgezahlten Stunden finden sich wie folgt wieder:

Die Unterscheidung muss aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen erfolgen.

Beispiel 4

Max Mustermann lässt sich im Januar 2021 von seinen im Januar geleisteten Mehrarbeitsstunden 16 Stunden auszahlen.

Der Summenbereich seines Monatslohnbogens sieht wie folgt aus (Klicken zum Vergrößern):

Seine Entgeltabrechnung enthält nun ebenfalls die Lohnart 197:

6. Was ist Zeitausgleich?

Sie haben die Möglichkeit, Zeitguthaben Ihres Arbeitszeitkontos in Freizeit umzuwandeln. Dies wird in der Abrechnung über die Position „Zeitausgleich“ abgebildet. Für jeden Tag werden 7 Stunden aus Ihrem Arbeitszeitkonto abgezogen. Auch im Monatslohnbogen finden Sie die entsprechende Angabe. Zeitausgleich ist immer nur als ganzer Tag zu gewähren.

Außerdem kann ein Zeitausgleich auch ausgewiesen werden, wenn Sie in einem Monat einmal nicht Ihre Sollarbeitszeit erreichen, dann wird auf diese durch den Zeitausgleich aufgefüllt. In diesem Fall müssen es immer volle 7 Stunden sein.

Ihr Arbeitszeitkonto kann laut Tarifvertrag bis zu 105 Minusstunden aufweisen.

7. Was sind Garantie-/Wartestunden?

Diese Position ist analog zu der Position „Arbeitsstunden“ zu sehen und hat lediglich abrechnungsinterne Gründe. Hierüber werden Stunden erfasst, die nicht als Produktivzeit gelten. Dies sind u. a. Stunden während einer Trainee-Phase, während Schulungen allgemein oder wenn Sie zwischen zwei Projekten „Leerlauf“ haben.

8. Wie funktioniert die Entgeltfortzahlung bei Urlaub/Krankheit?

Sie erhalten für jeden Urlaubs- oder Krankheitstag Ihr Entgelt auf Basis von Durchschnittswerten aus den Vormonaten fortgezahlt. Zudem wird auch die durchschnittliche Arbeitszeit der Vormonate berücksichtigt. Im Detail bedeutet dies:

Sie erhalten für jeden Urlaubs- oder Krankheitstag 7 Stunden zum Durchschnittslohn als Entgeltfortzahlung. Dieser errechnet sich aus den Monatsbezügen der letzten 3 abgerechneten Monate. Die zugrunde gelegten Monatsbezüge sind gem. Tarifvertrag das Bruttoeinkommen ohne Sonderzulagen, Einmalzahlungen (bspw. Urlaubsgeld), Mehrarbeitszuschläge und Prämien. Die Summe der Bezüge aus den letzten 3 Monaten wird durch die Zahl der Arbeitstage der betroffenen Monate geteilt und durch 7 dividiert. Dies ergibt den durchschnittlichen Stundenlohn.

Zusätzlich spielt die tatsächlich geleistete durchschnittliche Arbeitszeit eine Rolle. Laut Tarifvertrag beträgt die tägliche Sollarbeitszeit 7 Stunden. Es wird für die Entgeltfortzahlung aber auch die durchschnittliche Arbeitszeit analog zur Ermittlung des Durchschnittslohn berechnet. Ergibt sich, dass Sie in den letzten 3 Monaten durchschnittlich mehr als 7 Stunden pro Tag gearbeitet haben, erhalten Sie die Differenz hieraus als Gutschrift auf Ihr Arbeitszeitkonto für jeden Urlaubs- bzw. Krankheitstag. Dies nennen wir auch Flex-Bonus-Guthaben.

Beispiel 5

Max Mustermann ist im Januar 2021 an 4 Tagen krank (das Beispiel gilt analog auch für Urlaub).

In seinem Monatslohnbogen sieht dies wie folgt aus:

Pro Krankheitstag werden zunächst 7 Stunden berücksichtigt. Herr Mustermann hat aber in den drei Monaten vor der Krankheit durchschnittlich 7,72 Stunden pro Tag gearbeitet. Er bekommt also zusätzlich 0,72 Stunden Flex-Bonus-Guthaben pro Krankheitstag in sein Arbeitszeitkonto gebucht.

Auf seiner Abrechnung tauchen die Stunden der Entgeltfortzahlung wie folgt auf:

Insgesamt bekommt Herr Mustermann 28 Krankheitsstunden zum Durchschnittsstundenlohn von 19,49 Euro vergütet.

9. Was bedeuten die Kennzeichen für einzelne Tage im Monatslohnbogen?

Sicher sind Ihnen in der Zeile unter den Tagen vereinzelt die Angaben “F”, “U”, “3” usw. aufgefallen (siehe Bild).

Die Bedeutung der Kennzeichen sind in der folgenden Tabelle erläutert:

Kennzeichen Bedeutung
U
Urlaub
F
Feiertag
W
Garantiezeit (nicht im Projekt)
z
Zeitausgleich bezahlt
3 oder 4
Krank
7
Lohnfortzahlung durch Krankenkasse
8
Kurzarbeitstag oder Elternzeit

10. Wo finde ich Infos zu meinen Urlaubstagen?

Diese finden Sie auf der Entgeltabrechnung rechts oben.

Die einzelnen Felder im Detail:

  • VJ Url. üb. = Urlaub aus dem Vorjahr
  • Url. Anspr. = Anspruch aus dem laufenden Jahr
  • Url. Tg. gen. = Insgesamt im laufenden Jahr genommene Urlaubstage
  • Resturlaub = im laufenden Jahr verbleibender Urlaubsanspruch
  • Urlaub Tage = im laufenden Monat genommene Urlaubstage
  • Urlaub Std. = im laufenden Monat genommener Urlaub in Stunden

Beispiel 6

Max Mustermann hat im Januar keinen Urlaub genommen. Er hat im laufenden Kalenderjahr 27 Tage Urlaubsanspruch. Zusätzlich hat er 3 Tage Urlaub aus dem letzten Jahr mitgenommen. Er hat also 30 Tage Urlaub in 2021.

11. Warum wird auf meiner Abrechnung der Posten Abschlag/Vorschuss abgezogen?

Hier handelt es sich um den Abschlag, den Sie monatlich erhalten (Erläuterung siehe Punkt 1). Da Ihnen dieser bereits im laufenden Abrechnungsmonat gezahlt wurde, muss er natürlich bei der Auszahlung Ihrer Nettobezüge verrechnet werden.